Drucken/Print

Begriffe

Stockwerkeigentum

Der Begriff Stockwerkeigentum bezeichnet eine besonders ausgestaltete Eigentumsform. Es handelt sich um ein Miteigentum, das mit einem Sonderrecht verbunden ist. Das Sonderrecht befugt zur ausschliesslichen Nutzung und baulichen Ausgestaltung bestimmter Gebäudeteile. Das Sonderrecht ist mit dem Miteigentum untrennbar verbunden.

  1. Gegenstand des Miteigentums
  2. Gegenstand des Sonderrechts
  3. Ausschliessliche Benützungsrechte
  4. Anwendungsbereich des Stockwerkeigentums

weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook