Stockwerkeigentum
Der Begriff Stockwerkeigentum bezeichnet eine besonders ausgestaltete Eigentumsform. Es handelt sich um ein Miteigentum, das mit einem Sonderrecht verbunden ist. Das Sonderrecht beinhaltet das Recht, bestimmte Gebäudeteile ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen. Das Sonderrecht ist mit dem Miteigentum untrennbar verbunden.
- Gegenstand des Miteigentums
- Gegenstand des Sonderrechts
- Ausschliessliche Benützungsrechte
- Anwendungsbereich des Stockwerkeigentums