Die Wertquote ist in der Regel massgeblich für die Berechnung des Kostenanteils der einzelnen Stockwerkeigentümer. Es kann aber auch ein anderer Verteilschlüssel bestimmt werden.
Ebenso kann die Wertquote massgeblich sein zur Bestimmung der Stimmkraft der einzelnen Mitglieder einer Stockwerkeigentümergemeinschaft.