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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

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Erneuerungsfonds

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Um für den Fall von Renovationsarbeiten vorsorgen zu können und um eine gleichmässigere Belastung für derartige Ausgaben herbeizuführen, empfiehlt sich die Schaffung eines Erneuerungsfonds. Das Gesetz sieht dies nicht zwingend vor, aus praktischen Gründen ist dies jedenfalls sinnvoll. Am Vermögen des Erneuerungsfonds besteht Miteigentum im Verhältnis der jeweiligen Wertquoten der Eigentümer.

Die Gelder des Erneuerungsfonds sollten aber keinesfalls zur Deckung der laufenden Verwaltungs- und Unterhaltskosten verwendet werden.

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