Jeder Stockwerkeigentümer hat sich an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten der Gesamtliegenschaft zu beteiligen, je nach Grundlage gemäss seinem Wertanteil oder gemäss separatem Kostenreglement.
Informationen zu Stockwerkeigentum / Stockwerkeigentümergemeinschaft
Jeder Stockwerkeigentümer hat sich an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten der Gesamtliegenschaft zu beteiligen, je nach Grundlage gemäss seinem Wertanteil oder gemäss separatem Kostenreglement.