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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

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Sonderrecht des Stockwerkeigentümers

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Sonderrecht zustehenden Räume ist folgendes zu beachten:

Definition

Das Sonderrecht ist das Kernrecht jeden Stockwerkeigentümers

Gegenstand

Das Sonderrecht hat aus in sich abgeschlossenen Räumen mit einem eigenen Zugang zu bestehen, wobei ein abgetrennter Nebenraum zugeteilt werden kann.

Bestandteile

  • Räumliche Abgeschlossenheit
  • Eigener Zugang
  • Wirtschaftliche Einheit
  • Nebenräume

Nutzung und Verwaltung

Grundsatz (Freiheit)

  • Nutzung
  • Verwaltung
  • Innere Ausgestaltung

Einschränkung

Kosten

Übertragung

Aufhebung oder Änderung

  • Anwendungsfälle
    • Zusammenlegung mehrere Sonderrechte
    • Spaltung eines Sonderrechtes (beide künftigen Sonderrechte müssen die Sonderrechts-Voraussetzungen erfüllen (Räumliche Abgeschlossenheit, eigener Zugang und wirtschaftliche Einheit)
  • Änderung des Begründungsakts + Grundbucheintragung sowie ev. Folgeänderung(en) im Benützungs- und Verwaltungsreglement sowie in einer allenfalls separaten Kostenverteiler-Ordnung
  • Zu beachtende Zustimmungserfordernisse
    • Beurteilung im individuell konkreten Einzelfall

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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