Örtliche Zuständigkeit
Die Besteuerung von Grundeigentum und sein Ertrag ist dem Kanton vorbehalten, in dem sich das Grundstück befindet.
- Einkommensteuer
- Vermögenssteuer
- Erneuerungsfonds und Steuern
- StWE und Mehrwertsteuer
- StWE-Kauf / StWE-Verkauf und Steuern