Stockwerkeigentum (StWE) wird zum weitaus grössten Teil bei der Wohnnutzung von Gebäuden eingesetzt. Selbstverständlich findet das Stockwerkeigentumsrecht auch auf andere Gebäudenutzungen Anwendung:
- Bürohäuser
- Gewerbehäuser
- Hochhäuser mit Hotel- und Büronutzung
- Apparthotels (sofern nicht gesellschaftsrechtlich organisiert, auch aus Lex F-Gründen)
- Technoparks
- Ausstellungsgebäude (zB Mode-Center mit Ausstellungsräumen für En gros-Einkauf)
- Factory outlet Center (FOC)
- Lebensmittelabholcenter mit verschiedenen Anbietern
- Parkhäuser