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Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

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StWE für jedermann und für verdichtetes Bauen

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers

Das Stockwerkeigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum wurde anfangs 1965 gesamtschweizerische aus sozialpolitischen Gründen eingeführt, um einem grösseren Bevölkerungskreis Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen. Ziel war, die Wohneigentumsquote der Schweizer zu erhöhen.

Verdichtetes Bauen

Zur Idee des „Wohneigentums für Jedermann“ ist das Bedürfnis des „verdichteten Bauens“ gekommen. Verdichtetes Bauen wurde gefordert bzw. gefördert durch:

  • Änderung der Raumplanung und der Baugesetzgebung
  • Industrielle Bauproduktion, bei welcher der Endnutzer nicht selber baut, sondern kauft
  • Bedürfnisänderungen der Nutzer (für 2. Lebenshälfte kein aufwändiger Garten mehr)
  • Immobilienpreiserhöhungen
  • etc.

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