LAWINFO

Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen

QR Code

Weitere Organe

Rechtsgebiet:
Stockwerkeigentum / Eigentumswohnungen
Stichworte:
Stockwerkeigentum
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Nebst der „Organe“ der „Stockwerkeigentümerversammlung“ und dem „Verwalter“ kann die StWEG aufgrund von ZGB 712m Abs. 1 Ziffer 3 folgende fakultative Organe wählen:

  • Ausschuss
  • Abgeordnete
  • Gesetzlich nicht vorgesehene Organe

Ausschuss

Der Ausschuss charakterisiert sich wie folgt:

  • Mitglieder-Zahl
    • beliebige Anzahl Ausschuss-Mitglieder
  • Funktion
    • Beratende Funktion
    • Überwachende Funktion
    • (beschränkte) Entscheidungskompetenz
      • Erlass der Hausordnung
      • Vermittlung in Bagatellstreitigkeiten unter Stockwerkeigentümern

Abgeordnete

Die Abgeordneten charakterisieren sich durch eine externe Interessenwahrung für die StWEG:

  • Mitglieder-Zahl
    • Beliebige Anzahl Abgeordnete
  • Funktion
    • Vertretung in über- oder untergeordneten Gemeinschaften bzw. Gemeinschafsanlagen, v.a. bei Grossüberbauungen
    • Anwendungsfälle
      • Miteigentümergemeinschaft der Autoeinstellhalle, die von den Stockwerkeigentümern bzw. Miteigentümern verschiedener Stockwerkeigentümergemeinschaften genutzt wird
      • Blockheizkraftwerk bzw. Zentralheizungsanlage in Grossüberbauung für mehrere Stockwerkeigentümergemeinschaften
      • (nicht rechtliche) Interessenwahrung gegenüber kommerziellen Nutzern der StWEG wie Einkaufladen, Restaurant der Grossüberbauung etc. (die formale bzw. rechtliche externe Interessenwahrung wird i.d.R. vom Verwalter wahrgenommen)

Gesetzlich nicht vorgesehene Organe

Es sind dies Wirtschaftsprüfer, Treuhänder und ähnliches, die die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) oder andere Abschlüsse (zB Kostenverteiler) überprüfen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.